Jugendordnung des Mecklenburgischen Yachtclubs Rostock e.V.
Die Jugendabteilung ist ein selbständiger Bereich des Mecklenburgischen Yachtclubs, der sich selbst verwaltet.
Nach § 3 der Satzung setzt sich die Mitgliederschaft des Clubs aus – ordentlichen Mitgliedern – Jugendmitgliedern – fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern zusammen.
Die Jugendabteilung des MYCR ist die Jugendorganisation des Clubs. Sie wird von der Jugend und dem Jugendvorstand gebildet. Eine jährliche Elternversammlung wirkt als beratendes Gremium.
Die Aufnahme von Jugendmitgliedern regelt sich satzungsgemäß und nach dem § 15 der Geschäftsordnung.
Die Jugendabteilung strebt an, durch ihre Arbeit im Club jungen Menschen das Segeln in einer Gemeinschaft zu ermöglichen. Sie bekennt sich zur olympischen Idee und den Grundsätzen des § 10 der Satzung des MYCR.
Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig unter der Leitung des Jugendleiters, der als Mitglied des Vorstandes des MYCR, diesem rechenschaftspflichtig ist.
Der Jugendleiter ist für das fachlich fundierte und disziplinierte Jugendsegeln verantwortlich. Er ist Vorsitzender des Vorstandes der Jugendabteilung. Für die Schulungsarbeit stehen ihm vom Vorstand bestätigte Übungsleiter zur Seite.
Mitglied in der Jugendabteilung sind alle Kinder und Jugendlichen des Clubs. Alle Mitglieder über 14 Jahre besitzen in der Jugendmitgliederversammlung Stimmrecht. Eine Mitgliedschaft in der Jugendabteilung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Die Organe der Jugendabteilung sind die Jugendmitgliederversammlung und der Jugendvorstand. Der Jugendvorstand besteht aus dem Jugendleiter und dessen Stellvertreter. Während der Jugendleiter durch die ordentliche Mitgliederversammlung gewählt wird, ist dessen Stellvertreter durch die Jugendmitgliederversammlung gleichfalls für 2 Jahre zu bestimmen.
Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen und unterbreitet Vorschläge zur Clubgestaltung und besitzt das Recht, im Rahmen der Satzung Anträge an die ordentliche Mitgliederversammlung zu stellen. Der Geschäftsbetrieb regelt sich in allen Belangen entsprechend den Regelungen der ordentlichen Mitgliederversammlung.
Für den Fall der Auflösung der Jugendabteilung werden Vermögensgegenstände, die aus Schenkungen oder aus Mitteln der öffentlichen Jugendförderung entstanden sind, an einen Träger der freien Jugendhilfe für Zwecke des Jugendsegelns gegeben.
Für alle finanziellen Belange während des Geschäftsjahres, ist der Kassenwart zuständig. Alle Kassenbelege müssen grundsätzlich durch den Kassenwart und den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter unterzeichnet sein.
Diese Jugendordnung wurde im Rahmen der Gründung des MYCR als Bestandteil der Satzung und der Geschäftsordnung am 09.03.1990 von der Gründungsversammlung beschlossen.